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Psycho Dad Starbiker

 Anmeldedatum: 15.07.2009 Beiträge: 47
PLZ/Wohnort: 59427 Unna Bike/Baujahr: 97er Drag Star 650
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Verfasst am: 10.03.2010, 10:13 Titel: |
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GRRRRRR, ihr merkt aber auch alles.
_________________ Gruß
Olli
www.ct-u.de |
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IceKing Starbiker 1°

 Anmeldedatum: 17.01.2010 Beiträge: 110
PLZ/Wohnort: 70329 Stuttgart Bike/Baujahr: XVS 1100 Custom, Bj.01
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Verfasst am: 10.03.2010, 10:24 Titel: |
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_________________ "Möge Gott Gnade mit meinen Feinden haben - ich habe sie nicht!"
* Gen. George S. Patton - 3rd US Army |
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Flo Starbiker 3°

 Anmeldedatum: 23.10.2008 Beiträge: 1815
PLZ/Wohnort: Gelsenkirchen Bike/Baujahr: XVS650/2000
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Verfasst am: 10.03.2010, 10:37 Titel: |
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| Psycho Dad hat Folgendes geschrieben: |
GRRRRRR, ihr merkt aber auch alles.  |
Beruflich bedingt.
_________________ Gruß
Flo |
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Psycho Dad Starbiker

 Anmeldedatum: 15.07.2009 Beiträge: 47
PLZ/Wohnort: 59427 Unna Bike/Baujahr: 97er Drag Star 650
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IceKing Starbiker 1°

 Anmeldedatum: 17.01.2010 Beiträge: 110
PLZ/Wohnort: 70329 Stuttgart Bike/Baujahr: XVS 1100 Custom, Bj.01
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Verfasst am: 10.03.2010, 11:28 Titel: |
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Jetzt passt's.
_________________ "Möge Gott Gnade mit meinen Feinden haben - ich habe sie nicht!"
* Gen. George S. Patton - 3rd US Army |
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Flo Starbiker 3°

 Anmeldedatum: 23.10.2008 Beiträge: 1815
PLZ/Wohnort: Gelsenkirchen Bike/Baujahr: XVS650/2000
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Verfasst am: 10.03.2010, 12:03 Titel: |
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Sehr schön.
Aber:
War ein Spass.
_________________ Gruß
Flo |
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Psycho Dad Starbiker

 Anmeldedatum: 15.07.2009 Beiträge: 47
PLZ/Wohnort: 59427 Unna Bike/Baujahr: 97er Drag Star 650
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Verfasst am: 10.03.2010, 12:40 Titel: |
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_________________ Gruß
Olli
www.ct-u.de |
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Elmstreet Gast
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Verfasst am: 10.03.2010, 19:13 Titel: |
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Ich war noch ned beim TÜV, wie auch der Halter wird ja gerade erst gebaut.
Aber ich werde eher zur Dekra Naustadt fahren dass dürfte ev. leichter gehen.
Ghet aber erst wenn der Halter auchz dran ist
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coolman Gast
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Verfasst am: 11.03.2010, 19:42 Titel: |
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Hier noch mal was zu Thema Kennzeichenhalter eintragen.
Hab ich in anderen Foren eingesammelt.
1.
Richtlinie 2009/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Anbringungsstelle des amtlichen Kennzeichens an der Rückseite von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen (kodifizierte Fassung) Text von Bedeutung für den EWR
Artikel 4
(1) Die Mitgliedstaaten dürfen aus Gründen, die sich auf die Anbringungsstelle des amtlichen Kennzeichens an der Rückseite des Fahrzeugs beziehen,
- weder die EG-Typgenehmigung für einen Typ eines zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugs verweigern, noch
- die Zulassung, den Verkauf oder die Inbetriebnahme von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen verbieten,
wenn die Anbringungsstelle des amtlichen Kennzeichens an der Rückseite des Fahrzeugs den Vorschriften dieser Richtlinie entspricht.
Artikel 6
Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 1. Januar 2010
2. POSITION DES KENNZEICHENS IM ALLGEMEINEN
2.1. Die Anbringungsstelle für das hintere amtliche Kennzeichen muss so an der Rückseite des Fahrzeugs liegen, dass
2.1.1. das Kennzeichen zwischen den Längsebenen angebracht werden kann, die durch die äußeren Punkte der Breite über alles verlaufen. (Also zwischen den Lenkerenden)
3. NEIGUNG
3.1. Das hintere amtliche Kennzeichen
3.1.1. muss senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeugs stehen;
3.1.2. darf bei unbeladenem Fahrzeug um maximal 30° gegenüber der Senkrechten geneigt sein, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach oben zeigt;
3.1.3. darf bei unbeladenem Fahrzeug um maximal 15° gegenüber der Senkrechten geneigt sein, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach unten zeigt.
4. MAXIMALER ABSTAND ZUM BODEN
4.1. Bei unbeladenem Fahrzeug darf der Abstand zwischen der Oberkante der Anbringungsstelle für das amtliche Kennzeichen und dem Boden maximal 1,50 m betragen.
5. MINDESTABSTAND ZUM BODEN
5.1. Bei unbeladenem Fahrzeug muss sich die Unterkante der Anbringungsstelle für das hintere amtliche Kennzeichen in einer Höhe von mindestens 0,20 m über dem Boden befinden; beträgt der Radradius weniger als 0,20 m, darf die Unterkante der Anbringungsstelle nicht unterhalb des Radmittelpunkts liegen
2.
Aus einem Gespräch mit dem TÜV Berlin, zuständiger Prüfingenieur Motorräder.
Genau lesen!
1. Hat der Halter ein Teilegutachten muss er eingetragen werden!
2. Hat der Halter kein Teilegutachten (Eigenbau) ist der Anbau nicht eintragungspflichtig!
Klingt komisch ist aber so! Vorschriften der Verwindungsfestigkeit, der Sichtbarkeit und der Beleuchtung müssen eingehalten werden. Natürlich trägt der TÜV das auch ein, wenn Du es wünschst, damit verdienen die Herren ihr Geld!
Viele Grüße an die Herrschaften die ihre seitlichen Träger immer mit dem verkaufsfördernden Hinweis mit TÜV für 220 Euro (sage und schreibe 440 DM, tschuldigung ich rechne immer noch um) verticken, vor allem aber viele Grüße an die, die diese 3mm VA-Platten kaufen.
PS: Reich wird man nicht durch das, was man gewinnt, sondern durch das, was man nicht verliert. In diesem Sinne fröhliches Schrauben.
So jetzt hab ich aber mal so richtig kluggeschissen, mich öden die überzogenen Preise im Motorradzubehör einfach an. Und ein letzter Rat, die meisten hier haben Recht, wenn sie sagen, FRAG DOCH EINFACH DEN VERDAMMTEN TÜV und nicht in einem Forum wo 70% Halbwissen kursiert.
Zuletzt bearbeitet von coolman am 12.03.2010, 15:37, insgesamt einmal bearbeitet |
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moster drag Starbiker 3°

 Anmeldedatum: 30.09.2008 Beiträge: 885
PLZ/Wohnort: 90441 NÜRNBERG Bike/Baujahr: 650ér DRAG STAR Bj.99
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Verfasst am: 11.03.2010, 19:53 Titel: |
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les ich das jetzt richtig?
wenn ich alle richtlinien einhalte kann ich einen Eigenbau fahren ohne es eintragen lassen zu müssen?
_________________ GRUß AUS FRANKEN
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FORUMSTÜRKE
http://www.backstreetchoppers.de/ |
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coolman Gast
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Verfasst am: 11.03.2010, 20:10 Titel: |
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Würd ich jetzt auch mal so sehen
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Slapshot Starbiker*

 Anmeldedatum: 24.08.2009 Beiträge: 97
PLZ/Wohnort: 27404 Zeven Bike/Baujahr: 97 Drag Star 650
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Verfasst am: 12.03.2010, 13:14 Titel: |
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| Das wäre ja zu schön um wahr zu sein. Da ist doch bestimmt wieder nen Harken an der Sache!?
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motokojote Starbiker 3°

 Anmeldedatum: 12.09.2008 Beiträge: 737
PLZ/Wohnort: 21436 Bike/Baujahr: XVS1100;Bj00
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Verfasst am: 12.03.2010, 14:24 Titel: |
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Das kann man aber auch anders interpretieren:
Der TÜV ist nicht dazu verpflichtet, den Anbau einzutragen.weil es dafür kein Gutachten gibt.
Hat man einGutachten, ist der TÜV dazu verpflichtet es einzutragen und darf die Eintragung nicht abweisen.
Diese Interpretation gefällt mir aber auch nicht ;]
moto
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Flo Starbiker 3°

 Anmeldedatum: 23.10.2008 Beiträge: 1815
PLZ/Wohnort: Gelsenkirchen Bike/Baujahr: XVS650/2000
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Verfasst am: 12.03.2010, 14:50 Titel: |
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Viele Tüvler gehen an die Einzelabnahmen nicht dran.
Habe die Erfahrung gemacht.
Haben wohl Angst oder können es einfach nicht, steht ja Ihr Name drunter wenn was passiert.
_________________ Gruß
Flo |
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maxego Starbiker*

 Anmeldedatum: 01.08.2008 Beiträge: 83
PLZ/Wohnort: SR Bike/Baujahr: XVS1100 Custom / 1999
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Verfasst am: 02.05.2010, 14:38 Titel: |
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Hallo,
hat schon jemand den Halter an eine 1100er montiert? Passt es?
Gruß
max
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